Satzungen
Satzung zur Änderung der dezentralen (mobilen) Gebührensatzung
(4. Änderungssatzung)
Artikel 1: Satzungsänderungen
1. in § 4 Absatz 1 Buchstabe a)
wird der Gebührensatz "74,27 €/m³" ersetzt durch "72,01 €/m³"
2. in § 4 Absatz 1 Buchstabe b)
wird der Gebührensatz "131,02 €/m³" ersetzt durch "21,66 €/m³"
3. § 4 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:
(2) Bei der dezentralen Abwasserbeseitigung beträgt die Abwassergebühr für die Entsorgung der abflusslosen Sammelgruben
a) im Entsorgungsgebiet des ehemaligen AZV Nebra 32,48 €/m³
b) im Entsorgungsgebiet des ehemaligen AZV Laucha - Bad Bibra 26,16 €/m³.
Artikel 2: Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.
Nebra, den 24.11.2020
Dr. Michael List
Verbandsgeschäftsführer