Satzungen
Satzung zur Änderung der Schmutzwassergebührensatzung
(5. Änderungssatzung)
Artikel 1: Satzungsänderungen
1. in § 4 a Abs. 1 wird der Gebührensatz „3,27 Euro/m³“ ersetzt durch „2,71 Euro/m³“
2. in § 5 Abs. 1 wird der Gebührensatz „2,04 Euro/m³“ ersetzt durch „1,23 Euro/m³“
6. in § 5 Abs. 2 wird der Gebührensatz „2,09 Euro/m³“ ersetzt durch „0,94 Euro/m³“
Artikel 2: Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft.
Nebra, den 24.11.2020
Dr. Michael List
Verbandsgeschäftsführer